Viel Interesse am Tod von natenom und den Gefahren im Strassenverkehr
"Kein öffentliches Interesse" war üblicherweise die Antwort von Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn natenom ihnen Filme von Bedrängung im Strassenverkehr zeigte. Am 2.2. zeigten einige hundert Radfahrer:innen Interesse und kamen zur Gedenkfahrt.
Mehrere hundert Radfahrer:innen kamen am 2.2. zur Gedenkfahrt für natenom. Uns allen geht der Tod von Andreas Mandalka nahe, denn dass ausgerechnet ein Kämpfer für sicheres Radfahren so brutal zerfahren wird, das ist besonders tragisch.
Die Gedenkfahrt ging von Pforzheim zur Unfallstelle und nach einer Gedenkminute wieder zurück.
Inzwischen hat der Fahrer des Todesfahrzeugs den Strafbefehl des Gerichts akzeptiert: 2 Monate Fahrverbot und 150 Tagessätze.
Wir hätten allerdings eine öffentliche Verhandlung bevorzugt um herauszufinden, wie die Ermittlungsbehörden damit umgegangen sind, dass der Fahrer des Unfallwagens in vollen 10 Sekunden den Radfahrer Mandalka mit Beleuchtung und Warnweste “aus Unachtsamkeit” nicht gesehen hat und “ungebremst” auf ihn aufgefahren ist.
Das Amtsgericht hat erläutert, dass das Strafbefehlsverfahren dazu da sei, die Gerichte vor Überlastung zu schützen.
Das hat offenbar das BVG als vereinbar mit der Verfassung befunden.
Das Gericht hat auch klar gestellt, dass der Umgang mit natenoms Hinweisen auch nicht Bestandteil des Verfahrens gewesen wäre.
Einen guten Artikel zum öffentlichen Interesse aus dem Jahr 2019 findet man übrigens beim ADFC Köln.